Elektroleichtfahrzeuge

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Elektroleichtfahrzeuge

In Europa gibt es eine sogenannte Fahrzeugklasse L, welche die Bedingungen für leichte ein- und zweispurige Kraftfahrzeuge regelt. Diese sind in der eigenen EU-Verordnung 2013/168/EU vom Januar 2013 festgeschrieben. Interessanter Bestandteil dieser Gruppe sind kleinere Fahrzeuge, deren Einsatzfeld sich vor allem in den Städten und deren Umgebung erstreckt.

Wir legen unser Augenmerk hier auf dem eMobilität Blog besonders auf die Fahrzeuge der Kategorie L7e. Dieses sind vierrädrige Kraftfahrzeuge, die mit einer Leermasse bis 450 kg (bis 600 kg für Güterbeförderung) ohne Batterien bei Elektrofahrzeugen und max. Nutzleistung bis zu 15 kW unterwegs sein dürfen.[/vc_column_text][/vc_column]

Elektroleichtfahrzeuge: welche Unterklassen gelten für die Kraftfahrzeuge der Kategorie L7e?

Folgende Unterklassen gelten in dieser Kategorie:

  • L7e-A: Schweres Straßen-Quad mit den Unter-Unterklassen
    • L7e-A1: A1 schweres Straßen-Quad,
    • L7e-A2: A2 schweres Straßen-Quad;
  • L7e-B: Schweres Gelände-Quad mit den Unter-Unterklassen
    • L7e-B1: Gelände-Quad,
    • L7e-B2: Side-by-Side-Buggy,
  • L7e-C: Schweres Vierradmobil mit den Unter-Unterklassen
    • L7e-CU: Schweres Vierradmobil für Güterbeförderung: ausschließlich für die Beförderung von Gütern ausgelegtes Nutzfahrzeug,
    • L7e-CP: Schweres Vierradmobil für Personenbeförderung: ausschließlich für die Beförderung von Personen ausgelegtes Nutzfahrzeug.

[/vc_column_text][td_block_big_grid_3 category_id=“484″][/vc_column][/vc_row][vc_row][vc_column][vc_column_text]Diese Elektroleichtfahrzeuge eignen sich besonders für den elektrischen Betrieb. Der Name für die Kategorie ist dementsprechend Leichtelektromobil, auch wenn sich weitere Namen im Umlauf befinden, siehe unten. Diese elektrischen Leichtfahrzeuge sind optimal für die Kurzstrecke geeignet, letztlich fahren wir in Deutschland, Österreich oder der Schweiz im Mittel 35 Kilometer im Schnitt pro Tag. Als nachhaltige Mobilitätslösung wird der Bedarf nach Elektrofahrzeugen dieser Kategorie L7e in den kommenden Jahren deutlich steigen.

Anders als bei den Elektroautos hat sich für diese Kategorie ‚Elektroleichtfahrzeuge‘ unter den elektrisch betriebenen Fahrzeugen jedoch bislang kein einheitlicher Name entwickelt. Es finden sich daher bei der Herstellern, den Medien und in der Automotive Branche eine ganze Reihe von Namen für diese elektrischen L7e Fahrzeuge, die wir hier einmal beispielhaft zusammengestellt haben (die Sortierung erfolgt alphabetisch):

THG-Prämie einlösen – viele E-Autofahrer vergessen es

Vielen Elektroautofahrern ist gar nicht bekannt, dass sie – Jahr für Jahr aufs neue – danke E-Auto ein Anrecht aufs Einlösen der sog. THG-Prämie haben. Diese Prämie belohnt E-Autofahrer für ihren Beitrag zum Umweltschutz.
Das Problem ist jedoch, dass die THG-Prämie dem Begünstigten nicht einfach zufällt: Sie muss vielmehr „eingelöst“ werden. Und das lohnt sich, erhält die im Fahrzeugschein registrierte Person (auch bei Leasing) eine nette, dreistellige Summe (2023. ca. 300 bis 400€, 2024 jedoch nur bis zu 100€)
Zum Einlösen kann man auf diverse Anbieter zurückgreifen, die sich um die Bürokratie kümmern. Selbst einreichen kann man die THG-Quote nicht.
Einen guten Überblick über die verschiedenen Anbieter haben wir bei diesem THG Quoten Vergleichsportal gefunden.

  • City-Stromer
  • Elektroleichtfahrzeuge
  • Elektroflitzer
  • LEM (Leicht-Elektro-Mobil)
  • LEV (Light Electric Vehicle)
  • NAFA (Nahverkehrs-Fahrzeug)
  • SDV (Short Distance Vehicle)

Welche Vorteile bieten L7e Elektroleichtfahrzeuge?

Leichtelektromobile haben aufgrund ihres niedrigen Gewichts deutliche Vorteile gegenüber den Elektroautos. Der Verbrauch ist vor allem im innerstädtischen Bereich deutlich niedriger. Leichtelektrowagen benötigen weniger Parkraum, auf einen herkömmlichen PKW-Parkplatz passen zwischen 2 und 4 Leichtelektrofahrzeuge.

Weitere Hintergrundinformationen zu Elektroleichtfahrzeugen

Leichtelektromobile der Klasse L6e dürfen eine Höchstgeschwindigkeit von 45 km/h und eine Maximalleistung von 4 kW nicht überschreiten. In einigen Bundesländern wie etwa Bayern dürfen diese Fahrzeuge bereits mit 16 Jahren gefahren werden. In der Klasse L7e der Leichtelektrofahrzeuge ist die Nutzleistung auf 15 kW begrenzt, dafür existiert für diese Fahrzeuge keine Begrenzung der Geschwindigkeit.Elektroleichtfahrzeuge, wie etwa die in L7e aufgeführten Fahrzeuge, erhalten nach heutigem Sachverhalt keinen Umweltbonus. Hierfür kommen ausschließlich die Fahrzeuge in Betracht, die unter die Kategorie Personenkraftwagen (M1) oder als Nutzfahrzeug (N1 oder N2 bis Führerscheinklasse B) fallen. Der politische Hintergrund dafür ist in den vergangenen Jahren gewesen, dass es in Deutschland keine Hersteller für diese Fahrzeugkategorie gab. Die kurzfristige Sicht: warum dann also fördern?

Ende des Jahres 2019 hat die Fraktion der Grünen jedoch eine grundsätzliche Anfrage zur Förderung der L7e Fahrzeuge gestellt. Letztlich sei nicht die Bezuschussung der Hersteller vonnöten, sondern eher die Unterstützung der Fahrzeughalter beim Umstieg auf umweltfreundliche Antriebe ausschlaggebend. Der Bundestagsabgeordnete Stephan Kühn von den Grünen erklärte gegenüber der taz: „Es ist absurd, dass Elektroleichtfahrzeuge einerseits auf die Elektromobilitätsziele der Bundesregierung einzahlen sollen, aber bei der Förderung außen vor bleiben“.

In welchen Ländern werden die Elektroleichtfahrzeuge gefördert?

Die Vorzüge von E-Leichtfahrzeugen und deren Einsatz in Städten führen in einigen Städten bereits zu einer gezielten Förderung. Die Landesagentur Baden-Württemberg erarbeitete in einer Studie, dass mehr als die Hälfte des Verkehrsaufkommens in Kilometern durch Leichtelektrofahrzeuge abgedeckt werden könnten. Daher fördert das Bundesland elektrische Leichtfahrzeuge ebenso wie Nordrhein-Westfalen. Gezielte Förderung werden ebenso in einzelnen Städten wie in Limburg, München und Regensburg angeboten. Im niederländischen Amsterdam gibt es schon Gebiete, in die man nur mit einem Leichtfahrzeug hineinfahren darf.

Am weitesten ist man mit der Umsetzung der Fördeung der Leichtfahzeuge jedoch in Japan. Dort gibt es eine eigene Fahrzeugklasse, für welche der Staat einen Steuernachlass gibt. Diese ‚Kei-Cars‘ genannten Leichtwagen brauchen keinen Parkplatz nachweisen. Sie haben inzwischen einen Marktanteil von 40 Prozent an neu-zugelassenen Fahrzeuge erreicht.

Auf Seiten der Hersteller gibt es Weiterentwicklungen bei den E-Leichtfahrzeugen

Und tatsächlich hat sich auf Seiten der Hersteller einiges getan. Neben dem französischen Renault Twizy, der bereits seit Jahren im Markt erhältlich ist, gibt es inzwischen weitere Hersteller, die sich dem L7e Fahrzeugsegment widmen. Hierzu gehört der französische AIXAM mit zwei elektrischen Versionen seines eCity Mopedautos (bis 45 km/h) oder das Schweizer Familienunternehmen Microlino. Nach gewissen Anlaufschwierigkeiten ist der Microlino nunmehr auf der Zielgeraden und wird im Jahr 2021 auf europäische Straßen kommen.Wir haben hier die gängigen Modelle der L6e und L7e Elektroleichtfahrzeuge aufgeführt.