Autonomes Fahren oder auf Englisch ‘autonomous driving’ beschreibt eine Variante der Fortbewegung im Fahrzeug, von Robotern oder fahrerlosen Transportsystemen, die auf aktive Lenkung oder auf den Einsatz von Gas- oder Bremspedal verzichtet. Diese Art des Fortkommens ist somit quasi autonom.
In der Vergangenheit wurden die Leistungen des autonomen Fahren zunächst dem sogenannten Autopilotmodus zugeordnet. Das Fahrzeug war in der Lage Lenk-, Blink-, Beschleunigungs- und Bremsmanöver längs- und quer der Fahrspur ohne menschliches Eingreifen durchführen.
Dank des Einsatzes von Mikroprozessorsystemen, Sensoren und Aktoren, welche in Fahrzeugen zusammenwirken, erfährt der Begriff autonomes Fahren eine Präzisierung: so fährt das Fahrzeug selbständig und macht somit nicht den Fahrer autonom, sondern ist eigenständig unterwegs.
Autonomes Fahren ist Teil der Digitalisierung von Mobilität
Heute ist das hochautomatisierte Fahren Teil eines digitalen Aufbruchs innerhalb der Mobilitätsindustrie. Diese Art der Fortbewegung soll Alltag werden, so lautet das Mantra der Hightech-Industrie. Interessant an dieser Disruption herkömmlicher Fortbewegung ist, dass noch nicht klar ist, wer diese Fahrzeuge bauen wird. Stammen die selbstfahrenden Autos der Zukunft von den klassischen Fahrzeugherstellern oder von den jungen Technologiefirmen Google, Apple & Co – oder gar von noch jüngeren Startups aus den Technologiezentren der Erde wie etwa UBER, nuTonomy oder BestMile?
Der nötige Rechtsrahmen für autonomes Fahren
Nicht ganz einfach, wie quasi bei jeder technischen Disruption, ist der Umgang mit Regeln und Gesetzen. Die Bundesregierung hat daher in den vergangenen zwei Jahren verschiedene Regelungen entworfen, um Klarheit für die Nutzung der autonomen Fahrzeuge zu schaffen. Ziel ist es mit diesen Regelungen, Deutschland als “Leitanbieter für automatisierte und vernetzte Fahrzeuge” zu positionieren. Wichtiger Bestandteil dieser Strategie ist die Schaffung des nötigen Rechtsrahmens.