Der neue E-Scooter ‚moover’ von Metz mecatech darf als erster E-Scooter auf den deutschen Straßen gefahren werden. Der E-Scooter erhielt nach Auskunft des Mobility Startups eine Sondergenehmigung des Kraftfahrt-Bundesamtes und darf somit nun legal auf deutschen Straßen und Radwegen gefahren werden.
Der E-Scooter ‚moover’: ein sicheres und komfortables Fahrerlebnis für den Alltag
Trotz nicht bestehender Helmpflicht gilt der E-Scooter ‚moover’ als robust und sicher. Er ist deutlich hochwertiger im Vergleich zu billigeren E-Scooter Alternativen und befindet sich qualitativ auf dem Niveau eines E-Bikes.
Mit einem breiten Trittbrett sorgt der Metz ‚moover’ für ein komfortables Fahrgefühl und Sicherheit beim Fahren. Sicherheit wird zudem durch gut gefederte 12-Zoll Räder gewährleistet, mit denen man problemlos und gefahrlos auch unebene Strecken zurücklegen kann. Der E-Scooter ist außerdem mit einem LED-Tagfahrlicht, hochwertigen Scheibenbremsen und einem Rückreflektor ausgestattet. Ein integriertes Display zeigt während der Fahrt die aktuelle Geschwindigkeit, den Ladestand der Batterie und den Tages-Kilometerstand an.

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Mit kompaktem Design spricht Metz mit seinem E-Scooter ‚moover’ verschiedene Zielgruppen an
An dieser Stelle kommt die Frage auf: welche Vorteile hat der E-Scooter im Vergleich zu dem Fahrrad als alltägliches Transportmittel? Obwohl der E-Scooter mit einer Reichweite von nur 25km nicht für Langstrecken tauglich ist, beweist er sich auf Kurzstrecken in der Innenstadt als durchaus vorteilhaft und nützlich.
Mit seinem klappbaren Design lässt sich der ‚moover’ leichter transportieren als ein Fahrrad. Zudem ist er auch leichter verstaubar. Pendler können den E-Scooter daher bequem in den öffentlichen Verkehrsmitteln oder dem eigenen Kofferraum transportieren und auf der letzten Meile zum Einsatz bringen. Anschließend kann man den ‚moover’ bequem im Büro oder der eigenen Wohnung verstauen und an einer herkömmlichen Haushaltssteckdose wieder aufladen.
Metz spricht dadurch mit dem E-Scooter ‚moover’ nicht nur Pendler als Zielgruppe an. Auch Stadtbewohner können von dem E-Scooter profitieren, da man mit dem ‚moover’ komfortabel und sicher in der Innenstadt von A nach B gelangen kann. Selbst die lästige und oft aussichtslose Parkplatzsuche bleibt erspart.
Der E-Scooter ‚moover’ von Metz: ideal für die sichere Beförderung auf der letzten Meile
Trotz einer Reichweite von nur 25km ist der E-Scooter ‚moover’ ein ideales Elektrofahrzeug für den Innenstadtverkehr. Selbst die Höchstgeschwindigkeit von 20km/h erweist sich als nützlich im Stadtverkehr. Besonders zu Stoßzeiten kommt man mit dem kompakten und wendigen E-Scooter schneller voran als mit dem eigenen PKW. Zudem kann man mit dem E-Scooter auch Fahrradwege befahren.
Der E-Scooter ‚moover’ von Metz: seit 1. März 2019 in Deutschland erhältlich
Der E-Scooter ‚moover’ war bisher nur im Ausland auf dem Markt. Seit dem 1. März, jedoch, soll der ‚moover’ auch in Deutschland zum Verkauf angeboten werden – rechtzeitig zum Frühlingsanfang! Verfügbar ist der ‚moover’ in drei Farben: rot, grau und schwarz.
Fahrerlaubnis für den E-Scooter bekommt man bereits ab 15 Jahren mit einem Mofa-Führerschein. Preislich liegt der ‚moover’ bei knapp 2.000 Euro. Zusätzlich muss eine Haftpflichtversicherung von jährlich 35,70 Euro abgeschlossen werden. Es besteht zwar keine ausdrückliche Helmplicht, das Tragen eines Helmes wird jedoch vom Hersteller empfohlen.
Metz macht daher mit dem ‚moover’ einen wichtigen Schritt in die Zukunft der Mobilität auf der letzten Meile. Mit der Zulassung des ersten E-Scooters auf den deutschen Straßen ist Metz seiner Konkurrenz auf jeden Fall einen Schritt voraus.