Wie definiert sich Förderung?
Grundsätzlich ist eine Förderung eine Unterstützungsleistung durch einen externen Dritten, der oft – aber nicht ausschliesslich – mit finanziellen Mitteln ein bestimmtes Vorhaben unterstützt. Häufig finden sich als Fördergeldgeber in der Forschung und Industrie staatliche Stellen, die mit Subventionsprogrammen eine bestimmte Entwicklung unterstützen möchten.
Die Elektromobilität ist in Deutschland im europäischen und weltweiten Vergleich aktuell deutlich im Hintertreffen. Daher versuchen Wirtschaft und Politik Anreize für die Entwicklung von neuen Technologien im Bereich der eMobilität zu schaffen und die Verbreitung von eMobilität deutschlandweit zu unterstützen. Hierzu gibt es unterschiedliche Förderprogramme, die sowohl für die Automobilindustrie, als auch für den Konsumenten Vorteile bei der Produktion bzw. der Anschaffung von eFahrzeugen bieten sollen.
Dabei sind mittlerweile in beinahe allen Bereichen der eMobilität Fördertöpfe vorhanden. Neben der reinen Forschung und (Weiter-) Entwicklung von Batterien, vor allem auch beim Ausbau der Ladeinfrastruktur, der Elektrifizierung von Fuhrwagenparks und des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Zudem gibt es Förderprogramme für eBikes und Kaufprämien für eAutos und Plug-in-Hybride.
staatliche eMobilitäts-Förderung in Deutschland
Der deutsche Staat fördert eMobilität auf unterschiedlichen Ebenen und richtet die einzelnen Programme an unterschiedliche Zielgruppen. Die Bundesregierung versucht dabei durch gezielte Förderprogramme den “Nationalen Entwicklungsplan Elektromobilität” umzusetzen. Dieser umfasst sowohl die Forschung & Entwicklung (F&E), die Marktvorbereitung und die tatsächliche Markteinführung von eFahrzeugen. Aufgrund der unterschiedlichen Entwicklungsstufen, die gefördert werden können, als auch durch eine komplexe Themenzuordnung in den einzelnen Bundesministerien haben sich in den vergangenen Jahren vier Förderschwerpunkte des Bundes ergeben, die sich entsprechend des Schwerpunktes auf vier unterschiedliche Ministerien verteilen.
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi)
- IKT für Elektromobilität
- fahrzeugtaugliche Batteriesysteme und Fertigungstechnologien
- Stromwirtschaftliche Schlüsselelemente der Elektromobilität: Speicher, Netze, Integration
- Technologien für die Antriebssysteme von Elektro- und Hybridfahrzeugen
- sicherer und effizienter Fahrzeugbetrieb
- Ladeinfrastruktur
- Nutzerakzeptanz
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)
- Sicherheit von Batterien aus Serienfertigung
- Erprobung innovativer Mobilitätssysteme
- Ladeinfrastruktur
- Sicherheit und Effizienz von Fahrzeugflotten
- Hybridisierung von LKW
- Verkehrssicherheit
Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF)
- Zell- und Batterieentwicklung
- Produktionsforschung für zukünftige Batteriegenerationen
- ausfallsichere Komponenten und Systeme/Verkehrssicherheit
- Systemforschung Elektromobilität
- IKT für Energieeffizienz im Elektrofahrzeug
- Aus- und Weiterbildung
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB)
- Ermittlung der Umwelt- und Klimafaktoren der Elektromobilität
- Kopplung der Elektromobilität an erneuerbare Energien
- Umweltbezogene Konzepte
- Markteinführung mit ökologischen Standards
- Forschung und Entwicklung zu Recyclingverfahren
Bei den Zuständigkeiten zwischen den einzelnen Ministerien kommt es dabei teilweise zu Dopplungen. Zudem gibt es nicht für jeden Einzelpunkt, des “Nationalen Entwicklungsplans Elektromobilität” ein eigenes Förderprogramm.
Neben den Bundesprogrammen existieren in den 16 Bundesländern jeweils eigene Förderpakete zur eMobilität sowie kleinere Anreizförderungen wie z. B. die BW-eMobilitäts-Gutscheine in Baden-Württemberg oder progres.nrw in Nordrhein-Westfalen.
Neben den finanziellen Fördertöpfen auf Bund- und Länderebene sind viele Kommunen mittlerweile mit kleineren Anreizen zur Anschaffung eines eFahrzeugs nachgezogen. Hierzu zählen vor allem kostengünstigere oder gesondert ausgewiesene Parkflächen sowie die Elektrifizierung der kommunalen Fahrzeugflotten und des ÖPNV.
Kaufprämien für Elektroautos
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert den Kauf eines Elektrofahrzeuges mit bis zu 4.000 Euro. Ein Plug-in-Hybrid wird mit bis zu 3.000 Euro bezuschusst. Wenngleich man über den Sinn von Kaufprämien für eFahrzeuge diskutieren kann, bietet diese für den einzelnen Konsumenten einen weiteren Anreiz zum Umstieg auf eMobilität. Allerdings ist für den Umstieg viel entscheidender, dass die benötigte Infrastruktur vorhanden ist.