Ein gute Nachricht kam in der vergangenen Woche aus Berlin. Dort gab Verkehrsminister Andreas Scheuer bekannt, dass neben der Anschaffung von Elektroautos zukünftig auch der Kauf und die Installation einer privaten Ladestation an Wohngebäuden gefördert werden wird. Das Förderprogramm ist eine Maßnahme des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI). 

Für eine weitergehende Erklärung der Förderung von privaten Ladestationen an Wohngebäuden hat die KfW ein gesondertes Merkblatt herausgegeben, welches wir hier verlinkt haben.

In einer Bekanntmachung erklärt das BMVI die Zielsetzung dieses Förderprogramms. “Für den Markthochlauf und damit für den Erfolg der Elektromobilität und die Erreichung der Ziele der Bundesregierung ist eine systematisch angelegte, flächendeckende und nutzerorientierte Ladeinfrastruktur zwingende Voraussetzung. Dies gilt sowohl für öffentlich zugängliche wie auch nicht-öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur”.

Das Elektroauto wird dort geladen, wo es lange parkt

Dabei stellt das Ministerium fest, dass das Aufladen des eigenen Elektrofahrzeugs über Nacht in der eigenen Garage oder dem eigenen Stellplatz eine der häufigsten Nutzungsszenarien von Ladeinfrastruktur ist. Das Fahrzeug werde zumeist dort geladen,
wo es lange parkt. Für öffentliche Strom-Tankstellen stellt die Bundesregierung schon länger Mittel bereit. Mit dem Zuschuss für private Ladestationen komme Deutschland dem Ziel „Laden für alle, immer und überall“ einen entscheidenden Schritt näher.

„Ab sofort fördern wir Mietern, Eigenheimbesitzern und Vermietern den Einbau privater Ladestationen. 900 Euro Zuschuss gibt es dafür vom Bund“, so Verkehrsminister Andreas Scheuer.

Wir fassen die wichtigsten Fragen zur Beantragung der Förderung von privaten Ladestationen hier nochmals zusammen.

Wer kann Anträge stellen?

Die Anträge können gestellt werden vom Träger von Investitionsmaßnahmen zur Errichtung einer Ladestation für Elektroautos im nicht öffentlich zugänglichen Bereich von selbst genutzten oder vermieteten Wohngebäuden. Träger von Investitionsmaßnahmen sind zum Beispiel Privatpersonen, Wohnungseigentümergemeinschaften, Wohnungsunternehmen, Wohnungsgenossenschaften und Bauträger. Nicht antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften, rechtlich unselbständige Eigenbetriebe von kommunalen Gebietskörperschaften, Gemeindeverbände, Zweckverbände und Kirchen.

Was wird gefördert?

Gefördert werden der Erwerb und die Errichtung einer fabrikneuen, nicht öffentlich zugänglichen Ladestation inklusive des elektrischen Anschlusses (Netzanschluss) sowie damit verbundene notwendige Nebenarbeiten (Definition der Gesamtkosten siehe unter “Wie wird gefördert?”) an Stellplätzen von bestehenden Wohngebäuden in Deutschland, wenn u.a.:

  • die Ladestation über eine Normalladeleistung von 11 kW verfügt,
  • der Strom zu 100 Prozent aus erneuerbaren Energien kommt,
  • die Ladestation intelligent und steuerbar ist (mit Blick auf die Netzdienlichkeit)

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen Investitionszuschuss, der nach Abschluss Ihres Vorhabens auf Ihr Bankkonto überwiesen wird. Der Zuschuss beträgt pauschal 900 Euro pro Ladepunkt. Unterschreiten die Gesamtkosten des Vorhabens den Zuschussbetrag, wird keine Förderung gewährt. Der Zuschuss kann bei der KfW über das Zuschussportal beantragt werden. Bei der Ermittlung der Gesamtkosten können Kosten für folgende Leistungen berücksichtigt werden:

  • Ladestation
  • Energiemanagementsystem / Lademanagementsystem zur Steuerung von Ladestationen
  • Elektrischer Anschluss (Netzanschluss)
  • Notwendige Elektroinstallationsarbeiten (zum Beispiel Erdarbeiten)

Ab wann kann eine solche Förderung von privaten Ladestationen beantragt werden?

Die Richtlinie zur Förderung von privaten Ladestationen tritt am 1. November 2020 in Kraft und gilt bis zum 31. Dezember 2023. Anträge können ab dem 24. November 2020 bei der KfW eingereicht werden. Weitere Informationen zur Förderung und zum Antragsverfahren finden sich hier.