In diesen Tagen freut man sich schon über die kleinen Dinge. Denn seit dieser Woche herrscht nun endlich Klarheit für Mieter und Wohnungseigentümer in Mehrfamilienhäusern. Diese sollen einen Rechtsanspruch auf den Einbau einer Ladestation für Elektroautos bekommen. Einen entsprechenden Gesetzentwurf aus dem Bundesjustizministerium beschloss das Kabinett am Montag in Berlin.
Das „Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz“ stammt aus 1951 !!!
Der Beschluss ändert eine Fassung aus dem Jahre 1951 und bezieht sich auf das sogenannte Wohnungseigentumsmodernisierungs-Gesetz. Neben der Vereinfachung baulicher Veränderungen für die Installation von Ladepunkten deckt das Gesetz auch andere Um- und Ausbaumaßnahmen ab. So erhalten Mieter und Eigentümer ein Recht auf Aus- und Umbaumaßnahmen für mehr Barrierefreiheit, zum Einbruchschutz und für einen Glasfaseranschluss. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrats.
Kritik kommt von Seiten des Bundesverband eMobilität e.V.
Der Bundesverband eMobilität BEM kritisierte die sehr langsame Bearbeitung dieses Gesetzentwurfes und dessen schleppender Implementierung. „Seit Jahren haben wir auf den Umstand verwiesen, dass eAutos zu 80 Prozent Zuhause oder beim Arbeitgeber geladen werden. Miet- und Einzelparteien in Mehrfamilienhäusern benötigen deshalb eine gesicherte Handhabe für den Einbau von Lademöglichkeiten, wenn sie ihr neues eAuto auch laden wollen. Doch anstatt hier zügig zu reformieren und dem Endkunden Sicherheit zu vermitteln, versickerte das Thema zwischen den Zuständigkeiten von Verkehrs-, Wirtschafts- und Justizministerium«, schilderte Sigl das Verfahren »und das, während die Strafzahlungen für Pkw-Hersteller auf CO2-Werte bereits niedergeschrieben waren“.
Unser Fazit zur Klärung für das Laden zu Hause
Einerseits freue ich mich über dieses nun endlich erfolgte Durchwinken des Gesetzentwurfes. Die gesetzliche Klarheit für den privaten Ausbau von Ladeinfrastruktur für Besitzer von Elektroautos ist enorm wichtig. So gilt es sowohl in den Innenstädten, als auch am Rand der Urbanen Zentren die Ladeinfrastruktur für das Laden zuhause deutlich auszubauen. Das ist ab jetzt auch rechtlich gesichert.
Allerdings kann ich ebenso wie der Bundesverband eMobilität BEM nicht nachvollziehen, dass wir für ein solches Gesetz so viele Jahre verschwendet haben. Hier müssen wir in Zukunft deutlich schneller Rechtssicherheit für den E-Autofahrer in Deutschland schaffen. Wenn wir den Stillstand nach der Corona-Zeit überwunden haben, so muss uns das eine Lehre sein. Nur dann können wir unsere gesetzten Ziele beim Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur schaffen.
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