E-Mopeds sind klimafreundliche, elektrische Zweiräder für die Kurzstrecke in der Stadt und auf dem Land
Als E-Moped werden elektrisch betriebene Mopeds, oder auch Roller, bezeichnet. Sie werden von einer Batterie angetrieben, anstelle eines Verbrennungsmotors. Wiederaufladbare Akkus versorgen für eine bestimmte, begrenzte Laufzeit die E-Mopeds mit Strom. Die E-Mopeds verfügen über eine digitale Anzeige am Lenker, auf welcher sich der aktuelle Stromstand ablesen lässt. Ist die Batterie leer, so muss der Akku wieder an einer Steckdose aufgeladen werden. Alternativ gibt es bereits mehrere Anbieter von E-Mopeds, die auf Wechselakkus setzen.
Für die E-Mopeds gilt die Helmpflicht
Die aktuellen Diskussionen um E-Scooter, also die Kick-Tretroller ohne Sitz, haben die Frage nach einer Helmpflicht auch für E-Mopeds wieder aufkommen lassen. Hierzu die Rechtslage in Deutschland:
Seit 1. Oktober 1985 gilt die Helmpflicht beim Mofa für alle Fahrer! Dabei ist jedoch genau auf die Fahrzeugklasse zu achten. Fahrer von Leichtmofas und E-Bikes müssen keinen Helm tragen. Ebenso sind die Fahrer von E-Scootern von der Helmpflicht befreit. Anders sieht das bei den Mopeds und E-Mopeds aus. Hier gilt durch § 21a Absatz 2 StVO eine tatsächliche Helmpflicht für diese leistungsfähigeren Fahrzeugklassen. Für die Fahrer, die sich einer Helmpflicht verweigern gibt es in Deutschland ein Verwarngeld von 15 Euro.
Die Helmpflicht für die E-Moped Fahrzeuge wird in den europäischen Ländern sehr unterschiedlich gehandhabt
In anderen europäischen Ländern gelten jeweils eigene Gesetze. So ist bei unseren Nachbarn in den Niederlanden das Fahren mit dem E-Moped bis zu einer Geschwindigkeit von 30 km/h ohne Helm erlaubt. Einige der Sharing Anbieter bieten teile schnellere E-Moped-Fahrzeuge an, wie etwa felyx – dessen Elektromoped 45 km/h schnell fährt. Hier gilt die Helmpflicht und dieses Fahrzeug darf auch nicht mehr auf dem Radweg fahren.