Der Ausbau privater Ladesäulen

Ich habe mit meinem Post zu meinem ‚Drama‘ rund um die KfW geförderte Ladesäule für zu Hause vor wenigen Wochen scheinbar einen wichtigen Nerv getroffen. Die Zuschriften der Leser reissen nach wie vor nicht ab. Von daher habe ich mich entschlossen, in den kommenden Tagen weitere Posts zur Entwicklung meiner Bestellung zu schreiben. Denn die Ladesäule ist, das darf ich hier schon einmal verraten, nach wie vor nicht installiert. Doch es ist Licht am Ende des Tunnels zu erkennen.

Was steckt hinter dieser Aufregung? Der Ausbau und die Förderung privater Ladeinfrastruktur ist enorm wichtig für den nachhaltigen Erfolg von E-Mobilität. Geladen wird nun einmal vor allem zu Hause oder eben beim Arbeitgeber über Tag. Nicht nur in Zeiten von Lockdown und Home Office, nein ganz generell wird daher die Ladesituation in der hauseigenen Garage oder im Carport eminent wichtig sein. Und der im November letzten Jahres beschlossene KfW Zuschuss mit bis zu 900 Euro pro Ladesäule ist genau auf diese Zielsetzung angelegt. Inzwischen wurde das dafür verfügbare Volumen von 200 Millionen auf 300 Millionen Euro aufgestockt, die Nachfrage nach den privaten Wallboxen explodierte geradezu.

Das Gebäude-Elektro-Mobilitäts-Infra-Struktur-Gesetz (GEIG) wurde im Bundestag verabschiedet

Heute möchte ich zunächst im Rahmen des Ausbaus der privaten Ladesäulen auf eine Entwicklung aus der letzten Woche hinweisen. Denn da hat der Bundestag in Berlin das Gebäude-Elektromobilitätsinfrastruktur-Gesetz (GEIG) verabschiedet. Das klingt (typisch deutsche Amtssprache) ein wenig ungelenk, aber es geht mit diesem Gesetz um das Schaffen klarer Vorgaben für den Ausbau der Leitungs- und Ladeinfrastruktur für die Elektromobilität im Gebäudebereich. Und damit wurden, noch einfacher ausgedrückt, wichtige Rahmenbedingungen für den weiteren Ausbau der privaten Ladeinfrastruktur gelegt.

Welche Regelungen wurden im GEIG genau festgesetzt?

Beim Neubau und grösseren Renovierungen müssen Wohngebäude in der Zukunft mit einer bestimmten Anzahl von Leerrohren ausgestattet werden, damit nachträglich der Einbau von Wallboxen erleichtert wird. Somit bereiten wir die Neubauten auf die Anforderungen der Ladeinfrastruktur von morgen vor. Hinzu kommt eine für den Neubau verpflichtende Ausstattung von Parkplätzen mit Leitungsinfrastruktur nicht erst ab dem zehnten, sondern schon ab dem fünften Stellplatz für Wohngebäude. Für Nicht-Wohngebäude gilt das ab dem sechsten Stellplatz.

„Die Gebäude, die heute gebaut werden, müssen fit sein für die Anforderungen von morgen. Hierzu gehört, dass die vorgelagerte Struktur des Gebäudes Lademöglichkeiten für Elektrofahrzeuge vorsieht“, so die Vorsitzende des Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW) Kerstin Andreae, die aktiv an den neuen Gesetzinhalten mitgearbeitet hat.

Zusätzlich sieht der Gesetzgeber nun die Möglichkeit vor, Standorte zu bündeln und so alternative Ladelösungen zum Beispiel in Quartieren möglich zu machen. Bei diesen Quartieren sprechen Stadtplaner von urbanen Entwicklungen, wie etwa in München Obersendling. Hier entstehen mit Hilfe von privaten Investoren ein komplett neues Stadtquartier, das als ’smart city‘ Lösung innerhalb einer Stadt natürlich die Möglichkeiten der zukünftigen Mobilität mit beinhalten wird. Bauherren und Eigentümer erhalten somit eine Flexibilität ebenso wie die Nutzerinnen und Nutzer der privaten Ladeinfrastruktur.

Es geht voran in Sachen Ladeinfrastruktur – vor allem im privaten Bereich. Und gerade hier sind Impulse gefragt, denn der Fall Norwegen zeigt, dass gezielte Förderung von privaten Infrastrukturlösungen für die nachhaltige Durchdringung von Elektromobilität entscheidend sind.

Wie sich die Situation in der Schweiz entwickelt, das gehen wir in einem gesonderten Post nach.